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Vertretungen

Seit dem Gesetz vom 01.01.2000 hat die Frage der örtlichen Zulassung weitgehend an Bedeutung verloren. In Zivilsachen können Rechtsanwälte vor allen Amtsgerichten und Landgerichten im gesamten Bundesgebiet einschließlich der neuen Bundesländer auftreten.
Nach fünf Jahren Berufstätigkeit kann in Baden-Württemberg auf Antrag die gleichzeitige Zulassung zum Oberlandesgericht beantragt werden. Diese Zulassung hat RA Bütow für das OLG Stuttgart erhalten. Selbstverständlich kann RA Bütow Sie vor allen Gerichten auf den Gebieten des Arbeits-, Verwaltungs- und Sozialrechts in allen Instanzen verteten.

01.01.2000



OLG-Vertretungen vor allen Oberlandesgerichten

Seit dem 01.08.2002 kann Sie RA Bütow vor allen Oberlandesgerichten in Deutschland vertreten.
Durch das OLG-Vertretungsgesetz, das mit dem § 78 ZPO geändert wurde, kann eine Vertretung vor jedem OLG in Deutschland durch Rechtsanwälte erfolgen, die die Zulassung bei einem Oberlandesgericht haben (BGBl. 2002, Teil I, S. 2850). Das Gesetz wurde am 31.07.2002 verkündet.
Da RA Bütow die Zulassung zum OLG Stuttgart besitzt, ist daher nunmehr eine Vertretung vor allen Oberlandesgerichten möglich.

31.07.2002


ACHIM E. R. BÜTOW Rechtsanwalt – Heimstr. 5 – 89073 Ulm
Tel. 0731/5502520 – Fax 0731/5502533 – info@ra-buetow.de

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