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Pfändung in die "offene Kreditlinie" zulässig

Bei Pfändungen sämtlicher Ansprüche eines Schuldners gegen dessen Bank kann auch die Kreditlinie, die die Bank im Rahmen eines vertraglich mit dem Schuldner vereinbarten Dispositionskredits einräumt, gepfändet werden. Wenn die Bank auch nach der Pfändung auf der Grundlage eines solchen vertraglich vereinbarten Dispositionskredits Barauszahlungen an den Schuldner vornimmt und Überweisungen für ihn ausführt, kann der Gläubiger diese Geldbeträge bis zur Höhe der gepfändeten Beträge vom Drittschuldner herausverlangen.
(BGH vom 29.3.2001, Az.: IX ZR 34/00)

03.06.2001


ACHIM E. R. BÜTOW Rechtsanwalt – Heimstr. 5 – 89073 Ulm
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